Die Unterlagen werden Ihnen vollständig und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt." Bei diesen Unterlagen handelte es sich um die nachfolgend aufgeführten Dokumente: − Schreiben vom 5. Oktober 2010 mit dem Titel "Vorschlag für Kriterien zu Artikel 41 Absatz 3 BüG: Konsultation des Rechtsdienstes des BFM sowie der Abteilung Einreise Aufenthalt" [Beilage 1]; − Dokument mit der Rechtsprechung zu Art. 41 Abs. 3 BüG, datiert vom 12. Oktober 2010 [Beilage 2]; − E-Mail vom 14. Oktober 2010 mit dem Betreff "Vorschlag für Kriterien zu Artikel 41 Absatz 3 BüG " [Beilage 3];