Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Ihrem Antrag bzw. Auftrag bez. Auswertung/Aufstellung von Fällen in Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG (inkl. Gründe) seit 2010." 3. Mit E-Mail vom 19. Januar 2021 liess das SEM der Antragstellerin gemäss eigenen Angaben "sämtliche Unterlagen des SEM/BFM zu Ihrem Einsichtsgesuch betreffend Art. 41 Abs. 3 aBüG [zukommen]. Die Unterlagen werden Ihnen vollständig und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt."