Bitte geben Sie auch an, auf wie viele Kinder die Nichtigerklärung erstreckt, und auf wie viele sie nicht erstreckt worden ist, und welche Gründe bei einer Nichterstreckung vorlagen. B) Am 15. November 2010 genehmigte der Vizedirektor des BFM die Richtlinie, in der die Kriterien zur Erstreckung bzw. Nichterstreckung festgelegt worden sind. Ich wünsche alle Akten zu erhalten, die im Rahmen des Projektes zur Erarbeitung, Genehmigung und Überprüfung dieser Kriterien im Zeitraum von 2009 bis zur Aufhebung des aBüG entstanden sind.