{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2021-03-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-10--M_2021-03-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/odC7NSrGEXX8/Empfehlung%20vom%2010.%20Ma%CC%88rz%202021%20SEM%20Unterlagen%20betreffend%20die%20Anwendung%20von%20Art.%2041%20Abs.%203%20aBu%CC%88G.pdf", "Checksum": "671f5e636bd7aaa62c330f193f5c63cb"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 10. März 2021 SEM Unterlagen betreffend die Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 10.03.2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 10.03.2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 10.03.2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 10. März 2021: SEM / Unterlagen betreffend die Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:20:55", "Checksum": "95b57d84b5a2f3925ff8b6578b9104c6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 10.03.2021\nRegeste:\nEmpfehlung vom 10. März 2021: SEM / Unterlagen betreffend die Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG\n\n35. Das Staatssekretariat für Migration SEM gewährt den Zugang zu sämtlichen amtlichen\nDokumenten der ersten Kategorie (d.h. Dokumente aus dem Zeitraum zwischen 1. Juli 2006\nund 1. Januar 2018, die einen Bezug zu einem konkreten Verfahren betreffend die\nNichtigerklärung bzw. die Erstreckung der Nichtigerklärung in Anwendung von Art. 41 Abs. 1\ni.V.m. Abs. 3 aBüG aufweisen [insb. alle Verfahrensakten und die entsprechende Verfügung])\nnach erfolgter Beurteilung entsprechend den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes und der\neinschlägigen Rechtsprechung.\n36. Das Staatssekretariat für Migration SEM überprüft in Bezug auf Inhalte der zweiten Kategorie\n(d.h. Dokumente aus dem Zeitraum zwischen 1. Juli 2006 und 1. Januar 2018, die in\nallgemeiner Art in einem Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG stehen,\njedoch nicht den konkreten Einzelfall betreffen) seinen Bestand vorhandener Dokumente und\ngewährt nach erfolgter Beurteilung den Zugang entsprechend den Vorgaben des\nÖffentlichkeitsgesetzes. Kommt das SEM im Rahmen der Überprüfung des\nDokumentenbestands zum Ergebnis, dass es über keine weiteren diesbezüglichen Dokumente\nverfügt, hält es dies zuhanden der Antragstellerin in einer Verfügung fest.\n37. Das Staatssekretariat für Migration SEM hält an seinem Bescheid fest, den Fragebogen\ngemäss Antrag D des Zugangsgesuchs nicht auszufüllen, da das Öffentlichkeitsgesetz die\nVerwaltung nicht zur Erstellung eines Dokuments verpflichtet.\n38. Die Antragstellerin kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim\nStaatssekretariat für Migration SEM den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des\nBundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG;\nSR 172.021) verlangen, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15\nAbs. 1 BGÖ).\n39. Das Staatssekretariat für Migration SEM erlässt eine Verfügung, wenn es mit der Empfehlung\nnicht einverstanden ist (Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n40. Das Staatssekretariat für Migration SEM erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang\ndieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung\n(Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n41. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am\nSchlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerin anonymisiert (Art. 13\nAbs. 3 VBGÖ).\n\n10/11\n42. Die Empfehlung wird eröffnet:\n\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nX.\n\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nStaatssekretariat für Migration SEM\nQuellenweg 6\n3003 Bern-Wabern\n\nReto Ammann André Winkler\n\n11/11\n"}