Aus prozessökonomischen Gründen erlässt das Bundesamt für Kul­ tur im besonderen vorliegenden Fall auch dann eine Verfügung, wenn es der Empfehlung folgen möchte (s. Ziff. 42). 47. Das Bundesamt für Kultur erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfeh­ lung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). 48. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsver­ fahren Beteiligten wird der Name des Antragstellers anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 49. Die Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (AR) A.__ (Antragsteller)