44. Das Bundesamt für Kultur gewährt den vollständigen Zugang zu den Namen der 20 Autorinnen und Autoren, für deren Vorlässe das Schweizerische Literaturarchiv bzw. der Bund die höchsten Kaufpreise bezahlt hat, sowie zu den jeweilig dazugehörigen Kaufpreisen, da es die Anwendbar­ keit von Ausnahmebestimmungen bis anhin nicht hinreichend dargetan hat (s. Ziff. 43). 45. Der Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim Bundesamt für Kultur den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsver­ fahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG;