SR 152.31) die Rechtmässigkeit und die Angemes­ senheit der Beurteilung des Zugangsgesuches durch die Behörde.2 16. Gegenstand des vorliegenden Schlichtungsverfahrens sind die Namen der 20 Autorinnen und Au­ toren, für deren Vorlässe das SLA bzw. der Bund die höchsten Kaufpreise bezahlt hat, sowie die jeweilig dazugehörigen Kaufpreise. 17. Aufgrund des in Art. 6 BGÖ verankerten Öffentlichkeitsprinzips besteht eine widerlegbare gesetz­ liche Vermutung zugunsten des freien Zugangs zu amtlichen Dokumenten.3