Ein Autor (nachfolgend: Y.__) erklärte sich mit der Zugangsgewährung einverstanden. Ein anderer Schrift­ steller (nachfolgend: Z.__), welcher keine Stellungnahme einreichte, hatte seinen vom Literatur­ archiv erhaltenen Betrag bereits vorher öffentlich kommuniziert. Alle anderen Schriftstellerinnen und Schriftsteller lehnten eine Offenlegung ihres Namens in Verbindung mit der erhaltenen Kauf­ summe betreffend ihre an das SLA verkauften Vorlässe ab. In mehreren Fällen nahmen Angehö­ rige bzw. Erbinnen oder Erben zur in Aussicht gestellten Zugangsgewährung Stellung (alle ableh­ nend).