Bitte nennen Sie die betreffenden Schriftstellerinnen und Schriftsteller und für jeden Vorlass die überwiesene Geld­ summe.» 2. Am 3. Juni 2025 hörte das BAK die betroffenen Schriftstellerinnen und Schriftsteller bzw. deren Erben und Erbinnen oder sonstige bevollmächtigte Angehörige an und erklärte, dass es beabsich­ tige, die verlangten Informationen zugänglich zu machen. 3. In der Folge nahm die Mehrheit der betroffenen Autorinnen und Autoren persönlich Stellung. Drei der betroffenen Schriftstellerinnen bzw. Schriftsteller reichten keine Stellungnahme ein. Ein Autor (nachfolgend: Y.__) erklärte sich mit der Zugangsgewährung einverstanden.