Damit enthält das Zugangsgesuch nach Auffassung des Beauftragten genügend hinreichend präzise Angaben, so dass die nachgesuchten Informationen ohne Weiteres identifiziert werden können. Da die kompletten Suchergebnisse dem GS-EFD gemäss eigenen Angaben vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass das GS-EFD das verlangte Dokument ohne Mühe identifizieren konnte. Nicht von Belang ist schliesslich, dass sich das Zugangsgesuch auf die Auflistung von Dokumenten resp. deren Metadaten richtet und nicht auf ein physisch existierendes Dokument.