Das Erfordernis eines hinreichend genau formulierten Zugangsgesuchs dient dazu, die Behörden darin zu unterstützen, die verlangten amtlichen Dokumente ausfindig zu machen. Im Allgemeinen sind an das Erfordernis eines hinreichend genau formulierten Gesuchs keine allzu hohen Anforderungen zu stellen: Es genügt, wenn die nachgesuchten Dokumente von der zuständigen Behörde ohne grössere Schwierigkeiten identifiziert werden können. 20 Ein allenfalls erheblicher Umfang eines Zugangsgesuch schadet der genügenden Konkretisiertheit indes nicht und lässt ein Begehren nicht als 13 BBl 2003 2017; BGE 142 II 324 E. 3.5.