22. Das GS-EFD bringt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Beauftragten weiter vor, dass – unabhängig vom nicht als amtliches Dokument zu qualifizierenden Export einer Acta Nova-Inhalts- suche – eine Inhaltssuche in einer Datenbank mit der einzigen Einschränkung einer zeitlichen Begrenzung als Fishing Expedition zu bezeichnen sei. Das Verbot von Fishing Expeditions sei Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprinzips, welches als Verfassungsgrundsatz zwingend zu berücksichtigen sei. Das GS-EFD erklärt weiter: "Gesuchen, die längere Nachforschungen erforderlich machen, muss nicht entsprochen werden.