4/9 muss manuell durchgeführt werden. Dies ändert nichts an der Qualität einer Information als amtliches Dokument. 19. Das GS-EFD macht zudem sinngemäss geltend, dass für die Beurteilung des Zugangs zu einer Liste von Dokumenten (mit Dokumenten-Titeln und weiteren Meta-Daten) die dahinterliegenden Dokumente massgebend sind. Oder mit anderen Worten: Wenn der Zugang zu einem Dokument nicht zulässig ist, ist auch der Titel nicht bekannt zu geben.