Vorgang ist von der Frage der Zugänglichkeit einzelner Informationen zu trennen. Allfällig entstehender Aufwand bei der Beurteilung der Zugänglichkeit der Gesamtliste resp. einzelner Informationen resp. der Abdeckung von nichtzugänglichen Informationen ist im Kontext der materiellen Gesuchsbearbeitung auszuweisen. Die Abdeckung von nicht zugänglichen Inhalten in Dokumenten wird regelmässig nicht durch einen automatisierten Vorgang zu bewerkstelligen sein, sondern