Ein solcher Vorgang ist für sich allein betrachtet auch nicht derart komplex und aufwändig, dass nicht mehr von einem einfachen elektronischen Vorgang gesprochen werden kann. Schliesslich erklärt das GS-EFD nicht, dass die verlangte Liste nicht durch einen gewöhnlichen Benutzer ohne spezielle Computerkenntnisse aus vorhandenen Informationen erstellt werden kann (für die Frage der Zugriffsberechtigung siehe die Ausführungen in Ziffer 20).