Damit ist für den Beauftragten zumindest nicht offensichtlich, dass die Suchabfrage sehr oft wiederholt werden müsste, um die ersuchten Listen erstellen zu können. Insgesamt ist aufgrund der Ausführungen des GS-EFD im Zugangs- und Schlichtungsverfahren davon auszugehen, dass die vom Antragsteller verlangte Liste mittels Durchführung mehrerer aufeinanderfolgender Suchanfragen erstellt werden kann. Da gemäss Rechtsprechung nicht erforderlich ist, dass ein Knopfdruck für die Erstellung des virtuellen Dokuments i.S.v.