Allerdings gelten nach Art. 5 Abs. 2 BGÖ als amtliche Dokumente auch solche, die durch einen einfachen elektronischen Vorgang aus aufgezeichneten Informationen erstellt werden können, welche die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben b und c BGÖ erfüllen (sog. virtuelle Dokumente). 13. Das GS-EFD bringt in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Antragsteller und dem Beauftragten vor, dass eine Acta Nova-Inhaltssuche im GS-EFD mit den betreffenden Begriffen zwar möglich sei, das Suchresultat jedoch nicht automatisch ein amtliches Dokument i.S.v. Art. 5 Abs. 2 BGÖ darstelle.