Zudem reichte das GS-EFD eine ergänzende Stellungnahme ein und wiederholte darin, der Export des Ergebnisses einer Acta Nova-Inhaltssuche mit den bezeichneten Begriffen stelle kein amtliches Dokument im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes dar. Überdies müsse eine solche Suche als Fishing Expedition bezeichnet werden, die nicht mit Art. 10 Abs. 3 BGÖ und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ; SR 152.31) vereinbar sei.