So findet in der Politik 28 und in den Medien 29 eine intensive Auseinandersetzung zu den Finanzen der Sozialversicherungen und der damit verbundenen Anlagen der Vermögen statt. Für den Beauftragten ist allerdings nicht ersichtlich, in welcher Form eine Teilveröffentlichung der vom Antragsteller verlangten detaillierten Liste von Verkäufen von Aktiva im Monat März 2020 und diesbezüglichen Informationen des Investment Committees (Begehren 1 und 2) möglich wäre, ohne Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Daher fällt die Anwendung eines milderen Mittels nach Ansicht des Beauftragten ausser Betracht.