10/12 der Grundlage von Informationen getroffen werden, die nicht frei verfügbar sind. Die Einrichtung und Verwaltung eines Wertpapierdepots erfordert, so das Gericht, Know-how, das Banken gegen eine Gebühr durch Anpassung an das Profil des Kunden weitergeben. Der detaillierte Inhalt eines solchen Portfolios sei daher als Geschäftsgeheimnis zu betrachten.