Die Offenlegung der Transaktion würde ein Risiko des "Parallel Running" mit sich bringen, d.h. es würden Marktteilnehmer die Möglichkeit nutzten, um einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu erzielen. Den Einschätzungen von compenswiss als Fachbehörde in Anlagen von Vermögenswerten der Sozialversicherungen AHV/IV/EO sind für den Beauftragten plausibel.