13, 14 und 16 des Ausgleichsfondsgesetzes). Der Geschäftsbericht enthalte die Jahresrechnung der Anstalt, den Lagebericht der Anstalt und die separaten Jahresrechnungen der AHV, IV und EO. Die Jahresrechnungen der Anstalt sowie der drei Sozialversicherungen setzten sich zusammen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Die Jahresrechnung der Anstalt gebe insbesondere Auskunft über den Bestand und die Entwicklung der Anlagen (Art. 16 Abs. 1 und 2 Ausgleichsfondsgesetz). Die Kriterien der Transparenz betreffend die Anlagen der Anstalt seien somit vom Gesetzgeber direkt im Ausgleichsfondsgesetz geregelt worden.