Trotz der Tatsache, dass Transaktionen aus den genannten Gründen (siehe dazu nachfolgend Ziffer 31ff.) nicht offengelegt werden könnten, veröffentliche sie im Interesse der Transparenz so viele Informationen wie möglich an der Medienkonferenz, im Geschäftsbericht und auf der Website. An der diesjährigen Medienkonferenz würden insbesondere die im März 2020 durchgeführten Transaktionen thematisiert, indem sie entsprechend Art. 2 Abs. 1 VBGÖ allen Journalisten im gleichen Umfang zur gleichen Zeit und zusammen mit Erläuterungen zu Hintergrund und Strategie von compenswiss präsentiert würden.