12 compenswiss orientiert den Antragsteller über das Ergebnis dieser Prüfung. 27. In Bezug auf Begehren 1 und 2 führt der Antragsteller in seiner ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten aus, es sei nach Öffentlichkeitsgesetz nicht zulässig, den Zugang zur “Liste der Verkäufe von Aktiva im Monat März 2020” mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Medienkonferenz zu verweigern. Dies solle im Rahmen dieses Schlichtungsverfahren auch ausdrücklich festgehalten werden, damit der Ausgleichsfonds diese Praxis ändere.