Es bestünden in den Protokollen keine Passagen mit operativen Entscheiden der beiden Gremien, mit Ausnahme des vorerwähnten Dokumentes, zu welchen sie den Zugang gewährt (siehe Ziffer 21 und 22). Der Antragsteller hält dagegen fest, sein Gesuch betreffe nicht nur Entscheidungen, sondern alle Teile von Protokollen, die den Verkauf betrafen, auch wenn nichts entschieden worden sei (siehe Ziffer 20).