Zu den Protokollen des Investment Committees (Begehren 2) äusserte compenswiss, dass in diesen Protokollen die betreffenden Transaktionen aufgeführt seien, weshalb aus den genannten Gründen kein Zugang gewährt werden könne. Zu den Auszügen aus den Verwaltungsratsprotokollen (Begehren 3) erklärte compenswiss, der Verwaltungsrat habe in seiner Sitzung vom 18. März 2020 beschlossen, dass die Kompetenz zur Reduzierung des Schutzniveaus (Verkauf oder Neutralisierung aller Positionen) der TRH-Portfolios an eine Gruppe bestehend aus der Geschäftsleitung und dem Präsidenten des Verwaltungsrates (VRP) delegiert werde.