An der diesjährigen Medienkonferenz würden insbesondere die im März 2020 durchgeführten Transaktionen thematisiert, indem sie allen Journalisten im gleichen Umfang zur gleichen Zeit und zusammen mit Erläuterungen zu Hintergrund und Strategie von compenswiss präsentiert würden (Art. 2 Abs. 1 VBGÖ). Zu den Protokollen des Investment Committees (Begehren 2) äusserte compenswiss, dass in diesen Protokollen die betreffenden Transaktionen aufgeführt seien, weshalb aus den genannten Gründen kein Zugang gewährt werden könne.