Weiter erklärte compenswiss, dass trotz der Tatsache, dass Transaktionen aus den genannten Gründen nicht offengelegt werden könnten, sie im Interesse der Transparenz so viele Informationen wie möglich an der Medienkonferenz, im Geschäftsbericht und auf der Website veröffentliche. An der diesjährigen Medienkonferenz würden insbesondere die im März 2020 durchgeführten Transaktionen thematisiert, indem sie allen Journalisten im gleichen Umfang zur gleichen Zeit und zusammen mit Erläuterungen zu Hintergrund und Strategie von compenswiss präsentiert würden (Art. 2 Abs. 1 VBGÖ).