Selbstverständlich stehe [compenswiss] Ihnen auch bereits jetzt für ein Telefongespräch zur Verfügung, sollten Sie dies wünschen. Aus den oben erwähnten Gründen kann [compenswiss] aber gegebenenfalls nicht alle Ihre Fragen vor der Medienkonferenz beantworten." 5. Der Antragsteller zeigte sich mit E-Mail vom 11. Januar 2021 mit dieser Stellungnahme nicht zufrieden und ersuchte um eine Begründung der Zugangsverweigerung, um einen Schlichtungsantrag stellen zu können.