So muss sie auftrags- und strategiekonform für die drei Ausgleichsfonds eine angemessene Anlagepolitik mit einem hohen Bedarf an liquiden Mitteln und einem relativ kurzen Anlagehorizont führen. Im Gegensatz zu den Pensionskassen, bei denen die langfristigen Verpflichtungen im Zentrum stehen, bestehen bei den hier betroffenen Versicherungen wegen des Umlageverfahrens keine kalkulierbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber den Rentenbezügerinnen und -bezügern, die als Orientierungsgrösse für die Risikoverteilung dienen könnten. Deshalb müssen die drei