2 Obwohl die drei Ausgleichsfonds gemeinsam von compenswiss verwaltet werden, bestehen die drei Vermögen auch unter dem neuen Dach der Anstalt unabhängig voneinander. Sie sollen trotz der getrennten Finanzierung und Rechnungsführung weiterhin grundsätzlich gemeinsam angelegt werden. Das Gesetz legt die Kriterien fest, an denen sich die Anlagetätigkeit der Anstalt grundsätzlich orientieren soll. Festgelegt ist in AHVG, IVG und EOG 3 wie hoch der Stand der jeweiligen Ausgleichsfonds mindestens sein muss. Zudem gilt das Investitionsreglement.