{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2021-06-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-10--J_2021-06-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/AMP9bBn-xOGp/Empfehlung%20vom%2010.%20Juni%202021%20compenswiss%20Detaillierte%20Liste%20Verka%CC%88ufe%20Wertschriftenportfolio%20und%20Protokollauszu%CC%88ge.pdf", "Checksum": "bece62b632af59a5b8f16755253848c7"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 10. 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Der detaillierte\nInhalt eines solchen Portfolios sei daher als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. 26 Es liegt nach\nAnsicht des Beauftragten demzufolge auf der Hand, dass compenswiss ein grosses Interesse\nan der Geheimhaltung in Bezug auf die Offenlegung von detaillierten Verkaufstransaktionen des\nvon ihr verwalteten Portfolios hat. Angesichts der Exklusivität des Know-how, welches – wie\ncompenswiss überzeugend darlegt – für die Verwaltung des Portfolios erforderlich ist, liegt ein\nberechtigtes objektives Geheimhaltungsinteresse vor.\n43. Es wurde somit hinreichend dargelegt, dass die mit dem Begehren 1 und 2 verlangten\nDokumente Informationen beinhalten, welche ein Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis im\nSinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ darstellen.\n1. Liegt ein Ausnahmetatbestand vor, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Interessen an der\nGeheimhaltung das Transparenzinteresse überwiegen oder ob gegebenenfalls, in Anwendung\ndes Verhältnismässigkeitsprinzips (Art. 5 Abs. 2 BV) ein eingeschränkter Zugang in Frage\nkommt. Demnach darf der Zugang nicht einfach verweigert werden, wenn ein verlangtes\nDokument Informationen enthält, die nach dem Ausnahmekatalog von Art. 7 BGÖ nicht\nzugänglich sind. Vielmehr ist in diesem Fall ein eingeschränkter, das heisst teilweiser Zugang\nzu den Informationen im Dokument zu gewähren, welche nicht geheim zu halten sind, etwa\ndurch Anonymisierung, Einschwärzen, Teilveröffentlichung oder zeitlichen Aufschub. 27\n2. Im Zusammenhang mit der Vermögenverwaltung der AHV/IV/EO Ausgleichsfonds besteht\nzweifelsohne ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. So findet in der\nPolitik 28 und in den Medien 29 eine intensive Auseinandersetzung zu den Finanzen der\nSozialversicherungen und der damit verbundenen Anlagen der Vermögen statt. Für den\nBeauftragten ist allerdings nicht ersichtlich, in welcher Form eine Teilveröffentlichung der vom\nAntragsteller verlangten detaillierten Liste von Verkäufen von Aktiva im Monat März 2020 und\ndiesbezüglichen Informationen des Investment Committees (Begehren 1 und 2) möglich wäre,\nohne Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Daher fällt die Anwendung eines milderen Mittels\nnach Ansicht des Beauftragten ausser Betracht. Aufgrund dieser Sachlage müssen die anderen\nvon compenswiss angerufenen Ausnahmegründe (Art. 7 Abs. 1 Bst. a und f BGÖ) nicht mehr\ngeprüft werden.\n\nIII. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragte:\n\n3. compenswiss hält an seinem Entscheid der vollständigen Zugangsverweigerung zu Begehren 1\n(\"Liste der Verkäufe von Aktiva im Monat März\") sowie zu Begehren 2 (\"Protokollen zu den\n\n26\nUrteil des Waadtländer Kantonsgerichtes, GE.2019.0029, vom 18. Juni 2019, Erw. 2.\n27\nUrteil des BVGer A-1432/2016 vom 5. April 2017 E. 3.3.2.\n28\n18.4237 | Mehr Transparenz beim Compenswiss-Portfolio | Geschäft | Das Schweizer Parlament¸ 15.3969 | Ausgleichsfonds\nder AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten\nVermögenswerte | Geschäft | Das Schweizer Parlament; 19.4102 | Ist sich der Verwaltungsrat von Compenswiss seiner\nVerantwortung bewusst? | Geschäft | Das Schweizer Parlament (zuletzt besucht am 14. April 2021).\n29\nCompenswiss-Präsident - «Wir haben im März richtige Entscheide getroffen - vor allem sind wir nicht aus Aktien\nausgestiegen» | cash; Compenswiss – Vorsorgeforum; Die AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds haben 2020 eine erfreuliche\nPerformance erzielt, Schweizer Vorsorge - Vorsorgeexperten.ch; AvenueClip (argusdatainsights.ch)¸ AHV: Coronavirus trifft\ndie erste Säule 2020 bei den Einnahmen (nzz.ch) (zuletzt besucht am 14. April 2021).\n\n"}