SR 152.31) die Rechtmässigkeit und die Angemes­ senheit der Beurteilung des Zugangsgesuches durch die Behörde.5 18. Gegenstand des vorliegenden Schlichtungsverfahrens bilden die Titelseite, das Inhaltsverzeichnis (5 Seiten) und die Zusammenfassungen zu den Vorwürfen gegen B._ und C._ (5 Seiten) des Berichts vom 13. Juni 2025 "BAZG / Disziplinaruntersuchungen". 19. Aufgrund des in Art. 6 BGÖ verankerten Öffentlichkeitsprinzips besteht eine widerlegbare gesetz­ liche Vermutung zugunsten des freien Zugangs zu amtlichen Dokumenten.