Aus diesen Gründen beantragte der Antragsteller einen ganzen oder zumindest teilweisen Zu­ gang. Dabei ersuchte er den Beauftragten zu prüfen, ob "allfällige Personendaten durch gezielte Schwärzungen, Abdeckungen oder blosse Angabe der Funktionsbezeichnungen" geschützt wer­ den könnten. 11. Am 17. März 2026 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das BAZG dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 12. Am 31. März 2026 reichte das BAZG die betroffenen Stellen des Berichts ein.