Bezüglich der Aussage des BAGZ (Ziff. 8) erklärte er, dass "das BAZG gegenüber den Medien bereits öffentlich kommuniziert hat, beim Zoll Ost seien Herausforderungen bezüglich der Führungskultur festgestellt worden und [B._] wechsle gestützt auf die Untersuchung per Oktober 2025 seine Funktion. Wenn sich eine Bundesbehörde öffentlich auf einen Untersuchungsbericht stützt, um personelle Konsequenzen zu erklären, steigt das öffentliche Interesse daran, wenigs­ tens Einsicht in das Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassungen des Berichts zu erhalten." Aus diesen Gründen beantragte der Antragsteller einen ganzen oder zumindest teilweisen Zu­ gang.