" Dadurch entstand "ein verzerrtes Bild meiner Person in der Öffentlichkeit." Für B._ stellte sich die Frage, "inwiefern noch ein öffentliches Interesse für einen Zugang zu den Akten besteht, oder ob eine weitere zu erwartende (negative) Berichterstattung gegenüber dem Schutz meiner Persön­ lichkeit und meiner Familie höher zu gewichten ist." […] "Für die weitere Beurteilung stelle ich deshalb den Schutz meiner Persönlichkeit über die Freigabe für einen Zugang zu den amtlichen Akten." B._ kam schliesslich zum Schluss, dass "der Zugang insgesamt verweigert werden sollte." 7.