In seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2026 teilte C._ dem BAZG mit, dass er "keine Einwände [habe], sowohl das Inhaltsverzeichnis als auch eine Zusammenfassung herauszugeben." Er be­ antragte lediglich aus Persönlichkeitsschutzgründen die Schwärzung eines Titels im Inhaltsver­ zeichnis. 6. In seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2026 machte B._ das BAGZ auf einen erschienen Pres­ sebeitrag aufmerksam, welcher "ein negatives Bild der «Führung» im Zoll Ost [zeichnete]." Dadurch entstand "ein verzerrtes Bild meiner Person in der Öffentlichkeit."