Dabei stellte es C._ eine ge­ schwärzte Fassung des Inhaltsverzeichnisses und der Zusammenfassungen des Berichts zu. Ge­ schwärzt wurden die meisten Personendaten von B._, einige Personendaten von C._, weitere Namen von natürlichen Personen, verschiedene Titeln im Inhaltsverzeichnis und die ganze Zu­ sammenfassung zu den Vorwürfen gegen B._. 5. In seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2026 teilte C._ dem BAZG mit, dass er "keine Einwände [habe], sowohl das Inhaltsverzeichnis als auch eine Zusammenfassung herauszugeben."