Geschwärzt wurden die Namen von natürli­ chen Personen (ausser B._ und C._), verschiedene Titel im Inhaltsverzeichnis und die ganze Zu­ sammenfassung zu den Vorwürfen gegen C._. 4. Am gleichen Tag bat das BAZG C._ im Rahmen der Anhörung Stellung zu nehmen, da seine Identität "einfach zu eruieren" sei. Wenn C._ der Ansicht sei, dass "bestimmte Passagen ge­ schwärzt werden müssen oder der Zugang insgesamt verweigert werden sollte", bat ihn das BAZG, "dies unter genauer Angabe der Gründe mitzuteilen." Dabei stellte es C._ eine ge­ schwärzte Fassung des Inhaltsverzeichnisses und der Zusammenfassungen des Berichts zu.