Wenn B._ der Ansicht sei, dass "bestimmte Passagen geschwärzt werden müssen oder der Zugang insgesamt verweigert werden sollte", bat ihn das BAZG, "dies unter genauer Angabe der Gründe mitzuteilen." Dabei stellte es B._ eine geschwärzte Fassung des Inhaltsverzeichnisses und der Zusammenfassungen des Berichts vom 13. Juni 2025 "BAZG / Dis­ ziplinaruntersuchungen" (nachfolgend "Bericht") zu. Geschwärzt wurden die Namen von natürli­ chen Personen (ausser B._ und C._), verschiedene Titel im Inhaltsverzeichnis und die ganze Zu­ sammenfassung zu den Vorwürfen gegen C._.