In einem anderen Schlichtungsverfahren mit ähnlicher Thematik stellte das SECO dem Beauftragten mit ähnlicher Begründung ebenfalls keine Dokumente zu. 1 Nachdem das SECO im anderen Schlichtungsverfahren auch auf Nachfrage keine Dokumente übermittelte, schrieb der Beauftragte persönlich einen Brief an die Staatssekretärin für Wirtschaft. Im Brief legte er u.a. dar, dass eine glaubwürdige Vermittlung gegenüber allen Parteien voraussetze, dass die gesuchstellende Partei die Gewissheit haben müsse, dass der Beauftragte stellvertretend für sie in die von ihr herausverlangten Dokumente Einsicht genommen hat.