4. Mit Schreiben vom 26. Januar 2026 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrags. 5. Mit E-Mail vom 3. März 2026 forderte der Beauftragte das SECO auf, die vom Zugangsgesuch betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 6. Am 20. März 2026 übermittelte das SECO dem Beauftragten eine ergänzende Stellungnahme sowie das Zugangsgesuch der Antragstellerin und die Stellungnahme, welche es gegenüber der Antragstellerin abgegeben hatte. Die mit dem Zugangsgesuch herausverlangten Dokumente reichte das SECO nicht ein.