Aufschub.8 25. In der ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten vom 29. Juli 2024 schreibt die Antragstellerin u.a.: "das militärische Knowhow in der Schweiz möchten wir weiterhin so behalten". Weiter erklärt sie, dass mit einer Veröffentlichung "Tür und Tor für Cyberangriffe geöffnet werde". Sie schliesst die Stellungnahme mit: "Im Sinne der Schweiz und unserer Unternehmung, bitten wir Sie nochmals inständig, dies bei Ihrer Beurteilung zu beachten." Die Antragstellerin beruft sich somit u.a. auf die Interessen der Schweiz, ohne allerdings eine konkrete Ausnahmebestimmung gemäss Art. 7 Abs. 1 BGÖ anzurufen.