Umso mehr sei die Zusammenarbeit zwischen der Antragstellerin und ihren Kunden vertraulich und durch "NDA"(Non-Disclosure Agreement) geschützt und die Antragstellerin wolle dies auch zukünftig so belassen. Weiter erklärte sie, "das militärische Knowhow in der Schweiz möchten wir weiterhin so behalten." Darüber hinaus gab sie zu bedenken, dass mit einer Veröffentlichung ihrer Daten Tür und Tor für Cyberangriffe geöffnet werde. Bisher sei die Antragstellerin nicht aktiv von Cyberangriffen betroffen gewesen und das müsse auch so bleiben. Im Sinne der Schweiz und der Antragstellerin seien diese Punkte bei der Beurteilung zu beachten.