Mit Schreiben vom 22. März 2024 antwortete die Antragstellerin dem SECO und erklärte: "Wir können die gewünschten Daten dem Journalisten nicht übergeben. Diese Daten dürfen wir nicht herausgeben, da diese durch Geheimhaltungsvereinbarungen, welche wir mit unserem Kunden haben, geschützt sind und wir mit erheblichen Straf- und Schadenersatzzahlungen gebüsst werden können. Wir können keine Daten und Informationen der Öffentlichkeit oder den Medien zugänglich machen. Sämtliche Informationen und Daten sind mit NDA2 geschützt. Alle Informationen