Entscheid des Bundesrates dienten und dieser Entscheid noch nicht getroffen worden sei. Die blosse Tatsache, dass in einem Dossier noch ein politischer oder administrativer Entscheid zu treffen ist, genügt alleine nicht, um den Zugang zu sämtlichen, mit dem Entscheid in Zusammenhang stehenden Unterlagen unbesehen aufzuschieben. Wie ausgeführt, rechtfertigt alleine eine beliebige, bloss lockere Verbindung zwischen Dokument