Am 27. April 2020 reichte das BAZL dem Beauftragten eine „Übersicht der relevanten Dokumente“ und eine Stellungnahme ein. Darin teilte es mit, der Antragsteller verlange in seinem Zugangsgesuch „eine Übersicht verschiedener Dokumente im Zusammenhang mit der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf. Die einzelnen darauf aufgeführten Dokumente sind nicht Teil des Zugangsgesuches und werden dem EDÖB aus diesem Grund nicht zugestellt. Eine ähnliche Liste haben wir [dem Antragsteller] am 14. April 2020 bereits gesendet und sind auch bereit, ihm diese ergänzte Übersicht zuzustellen. Damit erachten wir das Gesuch als vollständig erfüllt.“