SR 152.3) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Zugangsgesuch eingereicht. In der Angelegenheit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf verlangte er „Zugang zu folgenden amtlichen Dokumenten (gemäss Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung): a) eine Übersicht aller Dokumente, welche zum am 28.11.2019 vom UVEK verkündeten Marschhalt geführt haben.