Der SIL soll seine Funktion als Leitlinie für die Interessenabwägung beim Betrieb der Luftfahrtinfrastruktur und bei Bauvorhaben weiterhin erfüllen können, soweit die Gesetzgebung einen Ermessensspielraum offenlässt. Konkrete Massnahmen werden allerdings nicht im SIL-Konzeptteil festgelegt. Dieser dient ausschliesslich der raumplanerischen Sicherung und räumlichen Abstimmung der Flugplätze. 3 Die vom Bundesrat bereits genehmigten SIL-Objektblätter behalten mit dem überarbeiteten SIL-Konzeptteil ihre Gültigkeit. Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt.