Das seit dem 21. November 2019 vorliegende Gutachten zeige auf, dass folgende Schritte zwingend seien, sollte der Weg Richtung Betriebskonzession eingeschlagen werden: Im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) müssten demnach sowohl der Konzeptteil geändert wie auch das Objektblatt des Flugplatzes Dübendorf neu ausgestaltet werden. Zudem wäre ein Konzessionsverfahren durchzuführen, das mit dem ohnehin erforderlichen Umnutzungsverfahren kombiniert werden könne. Im SIL-Prozess seien dabei die neuen Erkenntnisse und laufenden Abklärungen zu berücksichtigen.